JUNI
VOM 1. BIS 15. NUR WOCHENENDEN
TÄGLICH VOM 16. BIS 30.
JULI
TÄGLICH
AUGUST
TÄGLICH
SEPTEMBER
TÄGLICH VOM 1. BIS 15.
Haftungen, die sich aus der Nutzung der Einrichtung außerhalb der Öffnungszeiten ergeben können
SIE SIND IN KEINEM FALL DER EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT ZUZURECHEN, ENTSPRECHEN ABER
AUSSCHLIESSLICH FÜR DEN EIGENEN SCHWIMMER UND, IM FALLE EINES MINDERJÄHRIGEN, FÜR SEINE ELTERN ODER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN.